Energieausweisvorlagegesetz 2012 beschlossen!
Die Bundesregierung hat am 29. März 2012 das neue Energieausweisvorlagegestz (EAVG 2012) beschlossen.
Das Gesetz tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft.
Neu ist, dass Energieausweise immer vorgelegt werden müssen, auch wenn man versucht das vertraglich auszuschliessen.
Weiters müssen in Inseraten der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizien-Faktor abgedruckt werden.
Neu sind auch die Strafbestimmungen, bei Nichteinhaltung drohen Strafen bis zu 1.450,- Euro.
Hier der Gesetzestext zum Download als pdf.
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