Skip to content

Energieausweis Wohngebäude Bestand

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz schreibt vor, dass bei Verkauf oder Vermietung von beheizten Gebäuden bei Vertragsabschluss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss. Dieser Energieausweis dient dem Käufer oder Mieter als eine Art Typenschein und zeigt ihm den zu erwartenden Energiebedarf für Raumheizung und Warmwasser an.

Eine Nichtvorlage des Energieausweises kann in der Folge zu Klagen seitens des Käufers oder Mieters führen, wenn diesem die tatsächlichen Heizkosten gemessen am Alter und der Bauweise des Gebäudes als zu hoch erscheinen.

Durch die Vorlage des Energieausweises sichert sich der Verkäufer oder Vermieter ab.
Andererseits ist nirgends vorgeschrieben wie viel oder wenig Heizwärmebedarf ein Gebäude bei Verkauf oder Vermietung haben darf, das heißt jedem Gebäude kann ein gültiger Energieausweis ausgestellt werden.

Für die Erstellung sind die Bestandspläne und eine persönliche Begehung durch den Aussteller erforderlich. Sind keine Bestandspläne vorhanden, muss die Gebäudehülle durch den Aussteller mit einer geeigneten Methode erfasst werden.