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Energieausweise

Die Energieausweise werden nach der geltenden OIB Richtlinie 6 und den bundesländerspezifischen Vorschriften erstellt.

Der Leistungsumfang und das Preisniveau variiert je nach Anwendungsfall.
Rufen Sie die detaillierten Leistungsbeschreibungen durch klicken auf den Anwendungsfall auf:

Wohngebäude Neubau für Einreichung und Wohnbauförderung

Wohngebäude Bestand für Verkauf und Vermietung

Nicht-Wohngebäude Neubau für Einreichung und Förderung

Nicht-Wohngebäude Bestand für Verkauf und Vermietung

Einen Sonderfall stellt die thermische Sanierung dar. Hier werden zwei Energieausweise erstellt. Einmal das Gebäude im Ist-Zustand und danach das Gebäude im sanierten Zustand.