Energieausweise
Die Energieausweise werden nach der geltenden OIB Richtlinie 6 und den bundesländerspezifischen Vorschriften erstellt.
Der Leistungsumfang und das Preisniveau variiert je nach Anwendungsfall.
Rufen Sie die detaillierten Leistungsbeschreibungen durch klicken auf den Anwendungsfall auf:
Wohngebäude Neubau für Einreichung und Wohnbauförderung
Wohngebäude Bestand für Verkauf und Vermietung
Nicht-Wohngebäude Neubau für Einreichung und Förderung
Nicht-Wohngebäude Bestand für Verkauf und Vermietung
Einen Sonderfall stellt die thermische Sanierung dar. Hier werden zwei Energieausweise erstellt. Einmal das Gebäude im Ist-Zustand und danach das Gebäude im sanierten Zustand.